Allgemeine Geschäftsbedingungen
JFK Baumaschinenverleih Herne
Am Großmarkt 8
44653 Herne
Vertragsabschluss
Für den Abschluss des Vertrags sind nur die schriftlich niedergelegten Vereinbarungen maßgeblich. Mündliche Nebenabreden sind nicht abgeschlossen. Es gelten im Weiteren stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ist der Mietgegenstand in den Geschäftsräumen des Vermieters entgegenzunehmen und auch dorthin wieder zurückzubringen.
Die angegebenen Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, Tagesmietpreise pro angefangene 24 Stunden.
Für Bagger, Radlader und Hubarbeitsbühnen gilt eine Betriebsdauer von maximal 8 Arbeitsstunden pro angemieteten Tag. Wird diese Stundenzahl überschritten zahlt der Mieter ab der 9. Stunden einen weiteren Miettag. Gleiches gilt für die Anmietung über mehrere Tage.
Gibt der Mieter Mietgeräte zurück, ohne sie ausreichend gesäubert zu haben, kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr in erforderlicher Höhe berechnen.
Versicherung
Wird vom Mieter beim Vermieter eine Versicherung für eine Baumaschine abgeschlossen, so wird dies im Mietvertrag schriftlich fixiert. Die Selbstbeteiligung des Mieters im Schadenfall beträgt 750 Euro.
Zahlungsweise
Der Vermieter hat Anspruch auf eine Vorauszahlung der Miete in Höhe des zu erwartenden Endpreises. Bei kurzer Mietdauer und damit verbundener Anzahlung steht es dem Vermieter frei, darüber hinaus eine unverzinsliche Kaution zu verlangen, die bei Rückgabe der Mietsache ohne Mietzins verrechnet bzw. rückerstattet wird. Der Mietpreis ist bei Rückgabe der Mietsache fällig und in bar zu zahlen. Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt, eine Gebühr von 5,- Euro zu verlangen.
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Mietpreis mit einem Verzugszins von 15% jährlich zu verzinsen.
Reservierung, Übernahme und Abbestellung
Hat der Mieter ein bestimmtes Mietobjekt für einen bestimmten Zeitpunkt bestellt, so sind entsprechende Terminzusagen unverbindlich. Der Vermieter haftet insbesondere nicht dafür, dass der Vormieter das Mietobjekt rechtzeitig zurückbringt, bei einem vom Vermieter neu erworbenen Objekt nicht für die rechtzeitige Lieferung.
Reservierungen sind lediglich bis spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt für den Vermieter bindend. Danach kann der Vermieter über das reservierte Mietobjekt wieder frei verfügen.
Benutzung der Mietsache
Die Mietgegenstände werden grundsätzlich nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist lediglich berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die bei ihm in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und mit der Mietsache in seinem Auftrag Arbeiten durchführen.
Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache weiter zu vermieten oder auch nur unentgeltlich weiter zu verleihen. Ein Verstoss hiergegen berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages, wobei dem Vermieter die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erhalten bleibt.
Der Mieter übernimmt die Mietsache in dem Zustand, in dem sie sich beim Vermieter befindet. Der Mieter hat die Mietsache bei Übernahme auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit aller vermieteten Teile zu kontrollieren. Reklamationen nach Verlassen der Geschäftsräume mit der Mietsache sind diesbezüglich ausgeschlossen. Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietsache für den gewöhnlichen Gebrauch eines derartigen Gegenstandes tauglich und geeignet ist.
Der Mieter hat die Mietsache nur für den gewöhnlichen Gebrauch gemäss den Bedienungsanleitungen, die beim Vermieter einsehbar sind, zu benutzen und jegliche Überbeanspruchung der Mietsache zu vermeiden.
Stellt sich bei der Benutzung der Mietsache ein Schaden an der Mietsache ein, so hat der Mieter diesen dem Vermieter bei Rückgabe der Mietsache anzuzeigen. Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ist der Vermieter berechtigt, den Mieter für den daraus entstandenen Schaden haftbar zu machen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Schäden am gemieteten Objekt bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.
Der Mieter hat nachzuweisen, dass ein eingetretener Schaden nicht von ihm verschuldet worden ist. Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Anzeige eines eingetretenen Schadens, so haftet der für den Schaden ohne die Möglichkeit der Entlastung. In diesem Fall haftet der Mieter für alle eingetretenen Schäden einschl. aller Folgeschäden unbeschränkt. Der Mieter haftet im Rahmen dieser Bedingungen darüber hinaus für alle berechtigten und unberechtigten Benutzer des Mietobjektes, wie für einen Erfüllungsgehilfen.
Der Mieter haftet bei Verlust der Mietsache bis zur Höhe des Neuwertes.
Haftung des Vermieters
Für Schäden, die durch Mängel an den vermieteten Objekten verursacht worden sind, haftet der Vermieter bis zur Höhe des 25fachen des Mietpreises, sofern es sich um unmittelbar durch eine mangelhafte Mietsache verursachte Schäden handelt. Für Mangelfolgeschäden und Folgeschäden im weitesten Sinne ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht, sofern der Mieter die Mietsache unsachgemäss oder nicht entsprechend der Bedienungsanleitung bedient hat. Die sachgemässe Bedienung der Mietsache entsprechend der Bedienungsanleitung ist vom Mieter nachzuweisen.
Kündigung des Mietvertrages und Rücktrittsrecht
Verletzt der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder aus diesen allgemeinen Mietbedingungen in erheblichem Maße, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Ist der Vermieter nicht in der Lage, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt an den Mieter zu übergeben, so ist der Mieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter hat der Mieter in diesem Fall nicht.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist oben angegeben, sofern der Mieter Kaufmann ist.
Haftungsausschluss
Der Vertragspartner (Mieter) wurde vom Vermieter für die jeweilige angemietete Baumaschine bzw. Werkzeug ausführlich eingewiesen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden an Personen oder Sachgegenständen.
Der Mieter trägt jegliche Haftung, insbesondere die des Transports.
Haftung bei Diebstahl / Schäden durch Fahrlässigkeit
Der Mieter ist in vollem Maße gegenüber dem Vermieter haftbar, insbesondere für Schäden die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Dies gilt vor allem beim Diebstahl für das jeweilige angemietete Werkzeug bzw. Baumaschine. Das Werkzeug (Baumaschine) muss im Fall eines Diebstahls dem Vermieter voll ersetzt werden.
Sonstiges
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hindert dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 10. Juli 2013
JFK Baumaschinen